Die Vordrucke zur gesonderten und einheitlichen Feststellung für 2001 sind gegenüber den Vorjahren - im Hinblick auf das Halbeinkünfteverfahren - grundlegend überarbeitet und umgestaltet worden. Beim Ausfüllen der Vordrucke bittet die OFD wie folgt zu verfahren:
Die Einkünfte sind im Feststellungsbescheid, in den Mitteilungen für die Finanzämter der Beteiligten sowie den entsprechenden Anlagen zum Bescheid/zur Mitteilung stets in voller Höhe, also ohne Berücksichtigung des Halbeinkünfteverfahrens, darzustellen.
Die Frage, inwieweit die Einnahmen und Ausgaben i. S. der §§ 3 Nr. 40, 3c EStG und §
Beispiel
An der A-GmbH. & Co. KG sind die A-GmbH als Komplementär und die natürliche Person B als Kommanditist beteiligt.
Zum 01.07.2001 veräußert die KG für 220.000 DM ihre Beteiligung an der ausländischen C-GmbH (Buchwert. 18.000 DM). Veräußerungskosten: 2.000 DM
Die Anteilsveräußerung durch die KG unterliegt bereits dem Halbeinkünfteverfahren.
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