OFD Chemnitz - Verfügung vom 17.04.2000
S 2290

OFD Chemnitz - Verfügung vom 17.04.2000 (S 2290) - DRsp Nr. 2008/92034

OFD Chemnitz, Verfügung vom 17.04.2000 - Aktenzeichen S 2290

DRsp Nr. 2008/92034

Leitfaden zur steuerlichen Behandlung von Abfindungsleistungen

Anlage: Leitfaden

Anbei übersende ich den Leitfaden zur steuerlichen Behandlung von Abfindungsleistungen mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung. Ich bitte, den Leitfaden zum Gegenstand von Veranlagungsbesprechungen zu machen.

Die auf den Dienstbesprechungen für Sachgebietsleiter der Arbeitnehmerstellen ausgegebenen Exemplare bitte ich um die auf Seite 17 mit schwarzen Randstrichen gekennzeichneten Änderungen zu ergänzen.

Leitfaden zur steuerlichen Behandlung von Abfindungsleistungen

Stand April 2000

Seite I. Allgemeines 1 II. Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 9 EStG 3 1. Begriff der Abfindung 3 2. Auflösung des Dienstverhältnisses 5 2.1. Allgemeines 5 2.2. Endgültige Auflösung 5 2.3. Zeitpunkt der Auflösung 7 2.4. Beendigung durch Fristablauf 8 2.5. Arbeitgeberveranlassung 10 2.6. Gerichtliche Auflösung 11 3. Höchstbeträge für die steuerfreie Abfindung 12 III. Ermäßigte Besteuerung nach § 34 i. V. m. § 24 EStG 14 1. Allgemeines 14 2. Fünftelregelung 14 3. Entschädigung als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen (§ 24 Nr. 1a EStG) 18 4. Entschädigung für die Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit (§ 24 Nr. 1b EStG) 21 5. Außerordentliche Einkünfte (§ 34 Abs. 1 und 2 EStG) 22 5.1. Zusammenballung von Einkünften in einem Veranlagungs-