Zu den Voraussetzungen für die Gewährung der Sonderabschreibung nach §
Entsprechend der Vfg. v. 22. 2. 1996 InvZ 1600 A sind bei Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens vorsorglich ggf. geänderte ESt-/KSt-Berechnungen für zurückliegende VZ durchzuführen, falls Sonderabschreibungen für innerhalb der letzten drei Jahre angeschaffte/hergestellte, bewegliche
Hinsichtlich der Sonderabschreibung für die Anschaffung von Altbauten im Betriebsvermögen nach dem 31. 12. 1993 (§
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