Durch das Erdbeben in Haiti im Januar 2010 sind beträchtliche Schäden entstanden. Sämtliche hierzu getroffenen steuerlichen Maßnahmen und Verwaltungsregelungen zur Unterstützung der Opfer dieser Erdbeben-Katastrophe sind im BMF-Schreiben vom 04.02.2010 - IV C 4 - S 2223/07/0015 zusammengefasst. Sie gelten vom 12.01.2010 bis zum 31.07.2010.
Hinsichtlich der auf dem Gebiet der Umsatzsteuer getroffenen Maßnahmen gilt das Folgende:
Das Umsatzsteuerrecht ist in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union insbesondere durch die Vorschriften der Richtlinie
Sachliche Billigkeitsmaßnahmen bei unentgeltlichen Zuwendungen aus einem Unternehmen nach § Abs. sind daher ebenso wenig möglich wie eine Ausweitung der Steuervergütung nach § .
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