OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.05.2009
S 7225 A - 32 - St 112

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 11.05.2009 (S 7225 A - 32 - St 112) - DRsp Nr. 2009/80364

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 11.05.2009 - Aktenzeichen S 7225 A - 32 - St 112

DRsp Nr. 2009/80364

Steuersatz für die Lieferung von Messekatalogen

Die Frage des Umsatzsteuersatzes war Gegenstand einer Besprechung auf Bund-Länderebene. Danach gilt Folgendes:

Lieferungen von Büchern, Zeitungen und anderen Erzeugnissen des graphischen Gewerbes unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. Nummer 49 der Anlage 2 zum UStG grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Hiervon explizit ausgeschlossen sind jedoch Veröffentlichungen, die überwiegend Werbezwecken (einschließlich Reisewerbung) dienen. Der sachliche Umfang der Steuerermäßigung wird durch den Verweis auf die Vorschriften des Zolltarifs abgegrenzt. Fällt ein Gegenstand unter eine im Gesetz genannte Zolltarifposition, unterliegt seine Lieferung automatisch der Ermäßigung. Ist die Zolltarifposition hingegen nicht im Gesetz erwähnt, kommt der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % zur Anwendung.