Mit der Funktionsverlagerungsverordnung vom 12. August 2008 (BGBl 2008 I S.
Die Ermächtigung wird zunächst für Fälle von Funktionsverlagerungen ausgeschöpft, um insoweit für eine einheitliche, in Übereinstimmung mit den internationalen Grundsätzen stehende Rechtsanwendung zu sorgen.
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