Die „Gutachterausschüsse für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen” bestehen auf der Grundlage der §§
Die Mitglieder dieser Ausschüsse (Gutachter) erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung nach dem
Da die Gutachterausschüsse gem. §
Eine Anwendung des § 3 Nr. 12 EStG kommt hierfür nicht in Betracht.
Die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 12 Satz 1 EStG setzt voraus, dass die Bezüge
aus einer Bundes- oder Landeskasse gezahlt wurden und
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