OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.02.2002
S 2163 A - 5 - St II 20

OFD Frankfurt/Main - Verfügung vom 21.02.2002 (S 2163 A - 5 - St II 20) - DRsp Nr. 2008/90893

OFD Frankfurt/Main, Verfügung vom 21.02.2002 - Aktenzeichen S 2163 A - 5 - St II 20

DRsp Nr. 2008/90893

Bewertung von Pflanzenbeständen in Baumschulbetrieben

I. Richtsätze für die Wirtschaftsjahre 1985/86 bis 1989/1990

Hessischer Minister der Finanzen, Erlaß vom 18.04.1986 - S 2163 A - 5 - II B 11 -

Baumschulkulturen sind mehrjährige Pflanzungen, die nach einer bestimmten Kulturzeit einen einmaligen Ertrag durch Verkauf erbringen. Die jährliche mengen- und wertmäßige Bestandsaufnahme bei diesen Kulturen ist mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Zur Vereinfachung wird folgendes zugelassen:

1. Vereinfachungsregelung

1.1 Ha-Richtsätze

Für die Bewertung von Baumschulkulturen gelten folgende ha-Richtsätze:

Rhododendren und Azaleen 25.300,- DM
sonstige Ziergehölze aller Art 18.400,- DM
Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden 7.600,- DM
Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden 8.300,- DM
Obstgehölze aller Art 10.100,- DM

Diese Richtsätze beruhen auf der Annahme, dass selbst aufgezogenes Pflanzenmaterial verwendet wird.

1.2 Pflanzenwerte

In den unter Tz. 1.1 genannten Richtsätze sind folgende reine Pflanzenwerte je ha Baumschulfläche enthalten:

Rhododendren und Azaleen 17.700,- DM
sonstige Ziergehölze aller Art 13.800,- DM
Forstpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden 3.500,- DM
Heckenpflanzen, die üblicherweise als Massenartikel gezogen werden 3.700,- DM
Obstgehölze aller Art