Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Vordrucke der Anlage EÜR sowie die Vordrucke für die Sonder- und Ergänzungsrechnungen für Mitunternehmerschaften und die dazugehörigen Anleitungen für das Jahr 2018 bekannt.
Die Anlage SZE sowie die Anleitung zur Anlage EÜR werden aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 14. März 2018 (
Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach §
Die Anlage AVEÜR sowie bei Mitunternehmerschaften die entsprechenden Anlagen sind notwendiger Bestandteil der Einnahmenüberschussrechnung.
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