Nach §
Beispiele: Eheleute haben ein Objekt teilentgeltlich erworben (Erstobjekt) und erstellen hieran einen Anbau (Zweitobjekt)
oder
Eheleute erwerben ein Einfamilienhaus zur Eigennutzung (Erstobjekt) und erstellen eine zweite, an ein studierendes Kind überlassene Wohnung (Zweitobjekt) im Dach- oder Kellergeschoß.
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|