OFD Hamburg - Verfügung vom 13.08.2002
S 2447 - 1/2002 - St 323

OFD Hamburg - Verfügung vom 13.08.2002 (S 2447 - 1/2002 - St 323) - DRsp Nr. 2008/87633

OFD Hamburg, Verfügung vom 13.08.2002 - Aktenzeichen S 2447 - 1/2002 - St 323

DRsp Nr. 2008/87633

Geänderter Aufteilungsschlüssel bei Pauschalierung der Lohnkirchensteuer

Die Finanzbehörde Hamburg hat mit Erlass vom 08.08.2002 Az: 51 - S 2444 - 07/97 mitgeteilt, dass der Aufteilungsschlüssel, den der Arbeitgeber bei der nach Konfessionen getrennten Anmeldung und Abführung der pauschalen Lohnkirchensteuer (4 %) anzuwenden hat, ab 01.01.2003 wie folgt geändert wird:

bisher neu
ev. Kirchensteuer 80 70
rk. Kirchensteuer 20 30

Die OFD bittet, diese Änderung bei Lohnsteuer-Außenprüfungen ab 01.01.2003 zu beachten.

Diverse Kammern und Verbände haben eine Ablichtung dieser Verfügung erhalten mit der Bitte, diese in Ihren Mitgliederpublikationen bekannt zu machen.