Mit o. g. Urteil hat der EuGH entschieden, dass Art.
Nach Erörterung auf Bundesebene ist §
Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eine nach den Rechtsverordnungen eines Mitgliedstaates gegründete Gesellschaft im Sinne von Art.
und
in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Gemeinschaft ansässig ist.
Im Umkehrschluß hieraus ist §
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