Ein nicht zur Anrechnung von KSt berechtigter Anteilseigner (inländische juristische Person des öffentlichen Rechts) hält 100 v. H. der Anteile an einer inländischen GmbH (Tochtergesellschaft), die ihrerseits zu 90 v. H. an einer PersGes (GmbH & Co. KG) beteiligt ist. Der Anteilseigner gewährt der Tochtergesellschaft ein verzinsliches (zweckgebundenes) Darlehen, das diese gegen Aufzins an die PersGes weiterreicht.
Es stellt sich die Frage, ob die Verbindlichkeit der Tochtergesellschaft gegenüber dem Anteilseigner im Hinblick auf die Umqualifizierung des an die PersGes gegebenen Darlehens in Sonderbetriebsvermögen als Fremdkapital i. S. des §
Der Begriff Fremdkapital in §
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