OFD Hannover - Verfügung vom 15.03.2000
S 0170

OFD Hannover - Verfügung vom 15.03.2000 (S 0170) - DRsp Nr. 2008/91970

OFD Hannover, Verfügung vom 15.03.2000 - Aktenzeichen S 0170

DRsp Nr. 2008/91970

Gemeinnützigkeit; Merkblatt zur Gemeinnützigkeit und zum Spendenrecht

Gemeinnützigkeit und Spendenrecht

Das Merkblatt richtet sich in erster Linie an Vereine, die die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit anstreben. Es soll Ihnen einen ersten Überblick über das Recht der Gemeinnützigkeit und über das Spendenrecht vermitteln. Sollten Sie weitergehende Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt.

Gemeinnützigkeit Unter dem Begriff ,,Gemeinnützigkeit'' werden allgemein die steuerbegünstigten Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung - AO - verstanden. Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche, steuerliche Vergünstigungen, z. B. Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, ermäßigter Steuersatz bei der Umsatzsteuer. Außerdem berechtigt sie unter bestimmten Voraussetzungen zum Empfang steuerbegünstigter Spenden.

Vereine

Die Rechtsverhältnisse der Vereine sind in den §§ 21 bis 79 Bürgerliches Gesetzbuch sowie im Gesetz zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts - Vereinsgesetz - vom 5. August 1964 (Bundesgesetzblatt 1964 Teil I Seite 593) geregelt. Für die steuerrechtliche Gemeinnützigkeit ist unerheblich, ob der Verein durch Eintragung im Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangt hat oder ob es sich um einen nicht rechtsfähigen Verein handelt.