OFD Hannover - Verfügung vom 25.09.2000
S 2121

OFD Hannover - Verfügung vom 25.09.2000 (S 2121) - DRsp Nr. 2008/85653

OFD Hannover, Verfügung vom 25.09.2000 - Aktenzeichen S 2121

DRsp Nr. 2008/85653

§ 3 Nr. 26 EStG Steuerfreie Aufwandsentschädigung

Die steuerfreie Behandlung der Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG ist in R 17 LStR geregelt.

Darüber hinaus gilt Folgendes:

1. Ärzte im Behindertensport

Nach § 11a des Bundesversorgungsgesetzes ist Rehabilitationssport unter ärztlicher Aufsicht durchzuführen. Behindertensport bedarf nach § 2 Abs. 2 der Gesamtvereinbarungen über den ambulanten Behindertensport während der sportlichen Übungen der Überwachung durch den Arzt.

Die Tätigkeit eines Arztes im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen fällt dem Grunde nach unter § 3 Nr. 26 EStG. Ob die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt der Entscheidung im Einzelfall überlassen.

2. Bahnhofsmission