OFD Hannover - Verfügung vom 28.09.2000
S 1301 - 345 - StO 313

OFD Hannover - Verfügung vom 28.09.2000 (S 1301 - 345 - StO 313) - DRsp Nr. 2008/80834

OFD Hannover, Verfügung vom 28.09.2000 - Aktenzeichen S 1301 - 345 - StO 313

DRsp Nr. 2008/80834

DBA Deutsch-türkisches Doppelbesteuerungsabkommen vom 16. April 1985 (DBA/Türkei); unter das Abkommen fallende Steuernübersandt mit MF-Erlass vom 14. Juli 2000 - S 1301 - 188 - 3321 -

In der Türkei sind eine „Additional Income and Corporation Tax” sowie eine „Interest Tax” eingeführt worden.

Diese Steuern werden auch von deutscher Seite als unter das Abkommen fallende Steuern im Sinne von Artikel 2 DBA/Türkei betrachtet. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die im Abkommen vorgesehenen Quellensteuerbegrenzungen, wie z. B. in den Artikeln 10, 11 und 12 auch für diese Steuern gelten.