OFD Hannover - Verfügung vom 30.01.2007 S 1978 c- 37 - StO 243
OFD Hannover - Verfügung vom 30.01.2007 (S 1978 c- 37 - StO 243) - DRsp Nr. 2008/90937
OFD Hannover, Verfügung vom 30.01.2007 - Aktenzeichen S 1978 c- 37 - StO 243
DRsp Nr. 2008/90937
Rücknahme bzw. Widerruf eines Entstrickungsantrages nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG
Der Antrag nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 UmwStG ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die grundsätzlich mit ihrem Zugang beim Finanzamt (FA) wirksam wird. Damit treten gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. Abs. 1UmwStG die gleichen Rechtsfolgen ein, als hätte der Anteilseigner die Anteile mit Wirksamkeit des Antrags zum gemeinen Wert veräußert.
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