Die in den Teilziff. 23 ff. des BMF-Schreibens v. 25.2.2000 aufgestellten Grundsätze für Teilwertabschreibungen bei WG des Umlaufvermögens gelten auch für Forderungen und Wertpapiere von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen, die gem. § 340e Abs. 1 HGB bzw. § 341b Abs. 1 und 2 HGB nach den Vorschriften für das Umlaufvermögen zu bewerten sind.
□ Wertaufholungsrücklage allgemein
Klarstellend weist die OFD darauf hin, dass für WG, die im Erstjahr der Anwendung der Neuregelung des § 6 Abs. 1 EStG angeschafft oder hergestellt werden, keine Wertaufholungsrücklage gebildet werden darf.
□ Girosammeldepot