Nach §
Bisher haben die Finanzämter auch eine abgestempelte Durchschrift des Überweisungsbelegs als Buchungsbestätigung anerkannt. Aus diesen Belegen ist der Buchungstag nicht eindeutig erkennbar. Außerdem gehen die Banken immer mehr dazu über, Überweisungsdurchschläge nicht mehr abzustempeln oder sie stellen dem Steuerpflichtigen einen Stempel zur Verfügung, mit dem er die Durchschläge selbst abstempeln kann. Aufgrund des darin liegenden Missbrauchspotentials, ist zukünftig in den Überweisungsdurchschlägen kein geeigneter Nachweis mehr zu sehen, dass die Buchung tatsächlich durchgeführt wurde.
Macht der Steuerpflichtige Zuwendungen geltend, kann er als vereinfachten Zuwendungsnachweis nach §
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