OFD Koblenz - Verfügung vom 09.08.2000
S 1301 A - Türkei - St 34 1

OFD Koblenz - Verfügung vom 09.08.2000 (S 1301 A - Türkei - St 34 1) - DRsp Nr. 2008/80837

OFD Koblenz, Verfügung vom 09.08.2000 - Aktenzeichen S 1301 A - Türkei - St 34 1

DRsp Nr. 2008/80837

DBA Unter das Abkommen fallende Steuern

In der Türkei sind eine „Additional Income and Corporation Tax” sowie eine „Interest Tax” eingeführt worden.

Diese Steuern werden auch von deutscher Seite als unter das Abkommen fallende Steuern im Sinne von Artikel 2 DBA/Türkei betrachtet. Dies hat unter anderem zur Folge, dass die im Abkommen vorgesehenen Quellensteuerbegrenzungen, wie z.B. in den Artikeln 10, 11 und 12 auch für diese Steuern gelten.