1. Verlängerung der Zusatzförderungen (§
Die Zusatzförderungen von Solaranlagen, Wärmepumpen und Anlagen zur Wärmerückgewinnung sowie von Niedrigenergiehäusern sind durch Art.
Danach sind Aufwendungen für die o. a. energiesparenden Maßnahmen zulagenbegünstigt, die bis zum 31.12.2000 abgeschlossen werden; Niedrigenergiehäuser sind begünstigt, wenn sie bis zum 31.12.2000 fertiggestellt werden.
2. Gesonderte und einheitliche Feststellung (§
Falls mehrere Anspruchsberechtigte Eigentümer einer Wohnung sind, können nach §
Kein Feststellungsgegenstand sind hingegen insbesondere Angaben zum Alter des Objekts, die Höhe des Fördergrundbetrags und der Zusatzförderung nach §
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|