Die als Anlage beigefügte Tabelle gibt einen Überblick darüber, in welchen Fällen und in welcher Höhe gewerbesteuerliche Hinzurechnungen sowie gewerbesteuerliche Kürzungen vorzunehmen sind, wenn Einnahmen bzw. Ausgaben i. S. des § 3 Nr. 40 EStG, des § 3c EStG bzw. des §
Die Regelungen des §
Von diesem Grundsatz gibt es folgende Ausnahmen bzw. es sind folgende Besonderheiten zu beachten:
Bei steuerfreien Dividenden, die bereits im Gewerbeetrag nach §
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