Die volle Anwendung der §§
Erfolgt die Bekanntmachung durch die Investmentgesellschaft nach Ablauf dieser Frist, ist nach §
Die Umstellung auf diese, von der unter der Geltung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften abweichenden, Regelungen hat in der Praxis teilweise zu Schwierigkeiten geführt, infolge derer eine Reihe von Investmentgesellschaften die Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger erst verspätet veröffentlicht haben.
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder bittet die OFD, hierzu folgende Auffassung zu vertreten:
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