Bei Betrieben gewerblicher Art (BgA) wurde in letzter Zeit vermehrt die Frage gestellt, ob die Einlagen vor dem 01.01.2001, die zum 31.12.2000 z.B. wegen einer Verrechnung mit Verlusten nicht mehr im Eigenkapital des BgA enthalten sind, bei der erstmaligen Feststellung des steuerlichen Einlagekontos nach §
Hierzu ist folgende Auffassung zu vertreten:
Nach §
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