Der Vorläufigkeitsvermerk nach Abschn. I der vorstehenden Karteikarte wird grundsätzlich programmgesteuert gesetzt.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 9. März 2004 -
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt daher Folgendes:
1.1.1
Einkommensteuerfestsetzungen für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998
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