In Sachsen-Anhalt werden viele Betriebe, die land- und forstwirtschaftlich tätig sind, in der Rechtsform von Körperschaften betrieben. Dabei handelt es sich hauptsächlich um KapGes oder Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die aus ehemaligen LPG‘n hervorgegangen sind. Diese Körperschaften erzielen, da sie nach den Vorschriften des HGB zur Führung von Büchern verpflichtet sind, ausschließlich Einkünfte aus Gewerbebetrieb (vgl. §
Im Interesse der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bestehen keine Bedenken, für diese Körperschaften bestimmte Steuervergünstigungen und Vereinfachungsregelungen zuzulassen, die in Abschn. 29
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