Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Zuwendungen, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen der nachfolgenden Spendenaktionen geleistet werden, wird der vereinfachte Zuwendungsnachweis gemäß §
31.12.2002
auf die für den Katastrophenfall eingerichteten nachfolgend genannten Sonderkonten eingezahlt worden sind.
,,Hochwasserhilfe Bayern'' Bayerische Landesbank, München Konto-Nr. 82000 BLZ: 700 500 00 ,,Hochwasserhilfe Sachsen-Anhalt'' Bundesbank Dessau, Stichwort ,,Hochwasserhilfe Sachsen-Anhalt'' |
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