Zu Anwendung der Zinsinformationsverordnung hat das BMF mit Schreiben vom 06.01.2005, 13.06.2005 und 12.10.2005 Stellung genommen (vgl. EStG -Kartei NRW §§ 43 -45e EStG Nr. 21).
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder nehmen die OFDen zu Einzelfragen im Rahmen der Zinsinformationsverordnung wie folgt Stellung:
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