Es geht um die Frage, unter welchen Voraussetzungen man davon ausgehen kann, dass Grundstücke ohne Erschließungsanlagen unentgeltlich auf Gebietskörperschaften übertragen werden und somit ein Grundbesitzwert anzufordern ist.
Mit dem Erlass vom 13.5.1998 S 4520 - 3 - VA 2 und der Kurzinformation Nr. 1/2005 vom 9.12.2005 wurde im Wesentlichen zum Ausdruck gebracht, dass in den Fällen, in denen Grundstücke mit Erschließungsanlagen unentgeltlich auf Gebietskörperschaften übertragen werden, von der Anforderung eines Grundbesitzwertes Abstand genommen werden kann, da grundsätzlich von einem Wert von 0 Euro auszugehen ist.
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