Gem. §
Für die Frage, ob ein Anspruch zur Insolvenzmasse gehört (vgl. § 35 InsO), oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist (§ 38 InsO), kommt es jedoch nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war, sondern darauf, ob in diesem Zeitpunkt nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch bereits gelegt war.
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