OFD Münster - Verfügung vom 28.11.2000
S 2841 - 24 - St 13 - 31

OFD Münster - Verfügung vom 28.11.2000 (S 2841 - 24 - St 13 - 31) - DRsp Nr. 2008/81859

OFD Münster, Verfügung vom 28.11.2000 - Aktenzeichen S 2841 - 24 - St 13 - 31

DRsp Nr. 2008/81859

§ 49 KStG Amtlicher Vordruck zur personellen Festsetzung der Vorauszahlungen für die Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag KSt 2/3 V (Vordruck-Nr. 742/29.01) ; - Umstellung auf die Festsetzung in Euro, - Anpassung der Körperschaftsteuervorauszahlungen unter Berücksichtigung der Gesetzesänderungen durch das Steuersenkungsgesetz (StSenkG)

1. Neugestaltung und Verwendung des Vordrucks Vorauszahlungsbescheid über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag

Ab dem 01.01.2002 wird die Finanzverwaltung sämtliche steuerlichen Angelegenheiten nur noch in Euro abwickeln. Steuerfestsetzungen für Besteuerungszeiträume, die nach dem 31.12.2001 enden, erfolgen stets in Euro, Steuererklärungen für Veranlagungszeiträume ab 2002 müssen in Euro abgegeben werden.

Dies hat zur Folge, dass die Festsetzung der Vorauszahlungen zur Körperschaftsteuer für Veranlagungszeiträume ab 2002 ausschließlich in Euro erfolgt. Der dementsprechende Betrag in DM wird dem Steuerpflichtigen nur noch nachrichtlich mitgeteilt. Die Festsetzung der Vorauszahlungen für Veranlagungszeiträume bis einschließlich 2001 erfolgt weiterhin in DM.

Im Hinblick auf diese Rechtslage wurde der o.g. Vordruck überarbeitet. Der neue Vordruck hat die Vordruck-Nummer 742/29.01.