Der unbegrenzte Ansatz von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer kommt gem. § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG nur in Betracht, wenn es den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer, weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o. Ä. erbracht werden (BFH-Urteil vom 26. Februar 2003,
Das gilt auch für Fachberater der Schulaufsicht und Schulinspektoren.
Fachberater der Schulaufsicht
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