OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 01.03.2018
Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 03

OFD Nordrhein-Westfalen - Verfügung vom 01.03.2018 (Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 03) - DRsp Nr. 2018/80387

OFD Nordrhein-Westfalen, Verfügung vom 01.03.2018 - Aktenzeichen Kurzinformation Verfahrensrecht Nr. 03

DRsp Nr. 2018/80387

Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe als rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

Am ist das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts” („EheRÄndG” k. a.Abk.) vom (BGBl 2017 I S. 2787) in Kraft getreten. Dies gibt in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Steuerpflichtigen das Recht, ihre eingetragene Lebenspartnerschaft zivilrechtlich rückwirkend in eine Ehe umwandeln zu lassen.

Steuerpflichtige, die dieses Recht in Anspruch genommen haben, stellen nun vermehrt Anträge auf Änderung von bereits bestandskräftigen und zum Teil festsetzungsverjährten Einkommensteuerfestsetzungen. In Einzelfällen wird auch die Änderung bestandskräftiger Grunderwerbsteuerfestsetzungen beantragt.

Nach Auffassung der Steuerpflichtigen handelt es sich bei der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe um ein rückwirkendes Ereignis i. S. d. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO. Dies eröffne die Möglichkeit, die Einkommensteuerfestsetzung rückwirkend im Wege der Zusammenveranlagung vorzunehmen. Hinsichtlich der Grunderwerbsteuer sei die Berücksichtigung der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 - 7 GrEStG möglich.