Das Bundesministerium der Finanzen hat in einem Schreiben an den Zentralverband des Deutschen Baugewerbes zur Frage der Berichtigung von Rechnungen unter bestimmten Voraussetzungen Stellung genommen (BMF-Schreiben vom 08.12.2004, Az.:
Das BMF hat dem Zentralverband im Einzelnen Folgendes mitgeteilt:
„Gemäß § 14 Abs. 6 Nr. 5 UStG i.V.m. §
Testen Sie "Rechtsportal Seniorenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|