Durch das Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 (BStBl 2004 I S. 14) wurden Änderungen des §
Die bisher nur bei Anteilen an ausländischen Gesellschaften geltende Regelung, dass 5 % der Bezüge i.S.v. §
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