OFD Rostock - Verfügung vom 02.10.2000
S 2244 - St 233

OFD Rostock - Verfügung vom 02.10.2000 (S 2244 - St 233) - DRsp Nr. 2008/81500

OFD Rostock, Verfügung vom 02.10.2000 - Aktenzeichen S 2244 - St 233

DRsp Nr. 2008/81500

§ 17, 24 EStG Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung ; Abzug von Veräußerungsverlusten - Anwendung des § 17 Abs. 2 Satz 4 i. d. F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 für Veranlagungszeiträume vor 1999

Das BMF nimmt mit o. a. Schreiben unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder dahingehend Stellung, dass § 17 Abs. 2 S. 4 EStG i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 im Vorgriff auf eine vorgesehene Gesetzesänderung bereits auf noch nicht bestandskräftig veranlagte Fälle der VZ 1996 bis 1998 anzuwenden ist.

Falls aufgrund anhängiger Revisionsverfahren zu § 17 Abs. 2 S. 4 EStG i.d.F. des Jahressteuergesetzes 1996 Einsprüche ruhen, sind diese wieder aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen.