Die Rechtsbeschwerde der weiteren Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss der Zivilkammer 83 des Landgerichts Berlin vom 31. März 2020 wird zurückgewiesen.
Das Rechtsbeschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Wert: 5.000 €
I.
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