Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts München vom 07.10.2016 wird zurückgewiesen.
2.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.667 € festgesetzt.
4.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Zur Sachverhaltsdarstellung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Gründe des angefochtenen Teilbeschlusses Bezug genommen.
Ergänzend wird folgendes ausgeführt:
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