Lösung

Autor: Grziwotz

Die Angehörigen - hier die getrenntlebende Ehefrau und die Tochter des Betroffenen Ansgar Braun - können beim Betreuungsgericht eine Vollmachtsüberwachungs- oder Kontrollbetreuung anregen. Sie können zudem, um ein Gebrauchmachen von der Vollmacht bis zur Klärung auszuschließen, die Suspendierung der Vollmacht einschließlich der Herausgabe an den Betreuer zusätzlich anregen (§ 1820 Abs. 4 BGB).