Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 6. Oktober 2022 aufgehoben. Die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Sächsische Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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