BSG - Urteil vom 07.11.2001
B 9 VS 3/01 R
Normen:
BVG § 1 Abs. 3 S. 2 ; SGG § 103 ; SVG § 81 Abs. 6 S. 2 ;
Vorinstanzen:
LSG Celle - L 9 VS 8/98 - 20.10.2000,
SG Aurich, vom 14.01.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 7 VS 23/92

Amtsermittlungspflicht des Tatsachengerichts bei einer Wehrdienstbeschädigung

BSG, Urteil vom 07.11.2001 - Aktenzeichen B 9 VS 3/01 R

DRsp Nr. 2002/3003

Amtsermittlungspflicht des Tatsachengerichts bei einer Wehrdienstbeschädigung

1. Es leigt ein Verstoß gegen die Amtsermittlungspflicht gem § 103 SGG vor, wenn das Tatsachengericht im Streit über die Anerkennung der beim Kläger vorliegenden "Multiple Sklerose" als Wehrdienstbeschädigung nicht von Amts wegen Beweis darüber erhebt, ob eine im Februar 1983 dokumentierte Sensibilitätsstörung im rechten Fuß erste Anzeichen für die Entwicklung einer "MS" gewesen sein könnte und die Überlebensausbildung, die der Kläger 1983 absolviert hatte möglicherweise mit körperlichen Belastungen und/oder Witterungseinflüssen verbunden war, die seine Resistenz herabgesetzt und die 1983 dokumentierte Sensibilitätsstörung im rechten Fuß hervorgerufen hat. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BVG § 1 Abs. 3 S. 2 ; SGG § 103 ; SVG § 81 Abs. 6 S. 2 ;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten darüber, ob die bei dem Kläger vorliegende "Multiple Sklerose" ("MS") als Wehrdienstbeschädigung (WDB) anzuerkennen und zu entschädigen ist.