LSG Berlin, vom 31.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen L 11 SB 29/99
SG Berlin, vom 25.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen S 44 SB 1980/96
Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren
BSG, Beschluß vom 07.11.2001 - Aktenzeichen B 9 SB 51/00 B
DRsp Nr. 2002/6514
Amtsermittlungspflicht im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Die Beweiserhebung ist zur Erfüllung der Ermittlungspflicht des Gerichts nach § 103SGG nur erforderlich, wenn sich das Gericht bei Zugrundelegung seiner rechtlichen Beurteilung hätte gedrängt fühlen müssen, bestimmte weitere Ermittlungen anzustellen (hier bei Verwertung zeitlich zurückliegender Gutachten). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGG § 103 ;
Gründe:
I
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