LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.10.2001
L 8 AL 2901/01
Normen:
AFG § 128 Abs. 1 S. 1 § 128 Abs. 1 S. 2 ; GG; SGB X § 20 § 24 Abs. 1 ; SGG § 128 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 23.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 2205/00

Anhörungspflicht bei der Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verfassungsmäßigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2001 - Aktenzeichen L 8 AL 2901/01

DRsp Nr. 2006/11321

Anhörungspflicht bei der Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verfassungsmäßigkeit

1. Für die Anhörung im Rahmen der Prüfung der Erstattungspflicht des Arbeitgebers gibt es keine Fristen, so dass sie nicht deshalb fehlerhaft ist, weil sie erst nach Ende des Leistungsbezuges des Arbeitnehmers erfolgt ist. 2. Ungewissheiten bei der Würdigung lang zurückliegender Gesundheitszustände bzw deren Änderung stellen kein Problem der Anhörung nach § 24 SGB X sondern der Beweiswürdigung nach § 128 SGG dar. 3. § 128 AFG ist nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

AFG § 128 Abs. 1 S. 1 § 128 Abs. 1 S. 2 ; GG; SGB X § 20 § 24 Abs. 1 ; SGG § 128 ;
Vorinstanz: SG Stuttgart, vom 23.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 AL 2205/00