Auslegung einer Versorgungsregelung für den Vorstand einer Sparkasse
BGH, Urteil vom 03.12.2001 - Aktenzeichen II ZR 372/99
DRsp Nr. 2002/1936
Auslegung einer Versorgungsregelung für den Vorstand einer Sparkasse
»Zur Auslegung einer im Anstellungsvertrag des Vorstandes einer sächsischen Sparkasse für den Fall der Sparkassenfusion getroffenen Versorgungsregelung, die auf die für Beamte auf Zeit geltenden Vorschriften des BeamtVG Bezug nimmt.«
Normenkette:
BGB §§ 133 157 ; BeamtVG §§ 4 66 Abs. 1 ;
Tatbestand:
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