Befristung, Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer durch LKZ
LAG Köln, Urteil vom 06.12.2001 - Aktenzeichen 10 Sa 788/01
DRsp Nr. 2002/9036
Befristung, Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer durch LKZ
»Die Ablösung des § 97AFG durch § 217 in Verbindung mit § 218 1 Nr. 3 SGB III lässt den für die Zulässigkeit der Befristung ausschlaggebenden Begründungsansatz der Kausalität zwischen Befristung und zeitlich begrenzter Finanzierung des Arbeitsverhältnisses jedenfalls bei der Arbeitsbeschaffung für ältere Arbeitnehmer unberührt.«
Normenkette:
SGB III § 218 1 Nr. 3 ;
Hinweise:
keine Zulassung
Vorinstanz: ArbG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 8897/00