SG Mannheim, vom 09.08.2000 - Vorinstanzaktenzeichen S 8 KR 2705/99
Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2001 - Aktenzeichen L 4 KR 3547/00
DRsp Nr. 2006/11310
Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung
Im Hinblick auf die beitragspflichtigen Einnahmen eines freiwillig Krankenversicherten liegt in der Heranziehung der Einkünfte aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis keine unzulässige Doppelbelastung. Der Pauschalbeitrag gemäß § 249bSGB V wird allein vom Arbeitgeber getragen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]