BSG, vom 09.06.1999 - Vorinstanzaktenzeichen B 6 KA 1/99 B
LSG Schleswig-Holstein, vom 09.09.1998 - Vorinstanzaktenzeichen L 4 Ka 9/98
SG Kiel, vom 05.11.1997 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 Ka 363/96
Beschränkung der Zulassung als Kassenarzt
BVerfG, Beschluß vom 27.04.2001 - Aktenzeichen 1 BvR 1282/99
DRsp Nr. 2001/8664
Beschränkung der Zulassung als Kassenarzt
Die durch die Änderung von § 101 Abs. 2SGB V durch das 2. Gesetz zur Neuordnung von Selbstverwaltung und Eigenverantwortung in der gesetzlichen Krankenversicherung (2. GKV-NOG) vom 23.06.1997 angeordneten Beschränkungen für die Zulassung als Kassenarzt sind durch Gemeinwohlgründe von überragender Bedeutung legitimiert, so dass auf sich beruhen kann, ob es sich um Berufsausübungs- oder -wahlregelungen handelt.
Normenkette:
SGB V § 101 Abs. 2 ;
Gründe:
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