I.
Nach teilweiser Antragsrücknahme vor dem Landesarbeitsgericht streiten die Beteiligten noch darum, inwieweit dem Betriebsrat (Antragsteller) bei Versetzungen aus Anlass von Arbeitskämpfen die Beteiligungsrechte aus §
Anlass des Verfahrens war ein Arbeitskampf im Betrieb der Antragsgegnerin - einem Unternehmen des Lebensmittelgroßhandels - in H. Von den dort beschäftigten 290 Arbeitnehmer arbeiten 45 als Auslieferungsfahrer auf Lastkraftwagen.
Am 05.06.1992 wurde auf Beschluss der Gewerkschaft Handel-Banken-Versicherungen im Zuge einer Tarifauseinandersetzung der Fuhrpark des Betriebes bestreikt. Daraufhin setzte die Antragsgegnerin unter anderem sechs Arbeitnehmer aus dem Lager, nämlich den Disponenten, den Lagerleiter, einen Sachbearbeiter für Reklamationen, einen Arbeitnehmer aus dem Tiefkühlbereich und zwei Arbeitnehmer aus der Leergutabteilung, mit deren Einverständnis für die Auslieferung der bereitgestellten Ware an diesem Tage ein.
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