LAG Köln, Urteil vom 07.12.2001 - Aktenzeichen 11 Sa 867/01
DRsp Nr. 2002/9055
Betriebsübergang; Rückfall des Betriebes
»Der Betriebsveräußerer tritt nicht über § 613 aBGB in die vom Erwerber geschlossenen Arbeitsverträge ein, wenn der Betrieb infolge Nichtigkeit des Veräußerungsgeschäfts an ihn "zurückfällt", bevor die Einnahme der tatsächlichen Leitungsmacht durch den Erwerber abgeschlossen war.«
Normenkette:
BGB § 613 a ;
Tatbestand:
(abgekürzt gem. § 543 Abs. 1ZPO)
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