I. Der Beschwerdeführer, ein ehemals im Beamtenverhältnis beschäftigter Lehrer, wurde wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 13 Fällen zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Nach seiner Versetzung in den Ruhestand auf eigenen Antrag wurde ihm wegen dieses als außerdienstliches Dienstvergehen bewerteten Verhaltens im Disziplinarverfahren das Ruhegehalt aberkannt. Dagegen wendet er sich mit der Verfassungsbeschwerde.
II. Die Annahmevoraussetzungen des §
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